
Leistung
Gewerbe- und Industriebau
Ein Gewerbebau ist ein Werkzeug. Er muss den Ablauf abbilden, der darin stattfindet – Anlieferung, Lager, Produktion, Verwaltung, Kundenkontakt – und er muss das auch noch tun, wenn sich dieser Ablauf in fünf Jahren geändert hat. Wir planen Gewerbeimmobilien von diesem Ablauf her.
Der Betrieb bestimmt das Gebäude
Wir beginnen mit dem, was im Gebäude passiert: Wo kommt Material an, wie bewegt es sich, wo steht es, wo verlässt es das Haus? Daraus ergeben sich Hallenraster, Stützenstellung, lichte Höhen, Torgrößen, Rangierflächen und die Frage, wo die Verwaltung sitzt, damit kurze Wege entstehen, ohne dass der Lärm mitkommt.
Erweiterbarkeit ist dabei kein Extra, sondern eine Entwurfsentscheidung. Ein Gebäude, dessen Gebäudehülle an einer Seite bewusst als spätere Erweiterungsachse ausgebildet ist, lässt sich in zehn Jahren verlängern. Eines, bei dem an dieser Stelle die Trafostation steht, nicht.
Bauen im laufenden Betrieb
Die meisten gewerblichen Projekte sind Erweiterungen oder Umbauten, und in den meisten Fällen läuft die Produktion weiter. Das ist weniger ein Entwurfs- als ein Ablaufproblem: Bauabschnitte, Provisorien, Zugänge für Mitarbeiter und Lieferanten, Staub- und Lärmschutz zur Nutzungsseite, Abschaltzeiten für Medien.
Wir planen diese Abschnitte mit und schreiben sie in die Ausschreibung hinein, damit die ausführenden Firmen sie einkalkulieren, statt sie später als Behinderung anzumelden. Ein Bauzeitenplan, der den Betrieb ignoriert, ist im Gewerbebau der teuerste Fehler überhaupt.
Vorschriften, die den Entwurf prägen
Im Gewerbebau greifen zusätzlich zur Landesbauordnung die Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Regeln, je nach Nutzung Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte und Entrauchung sowie – bei entsprechenden Betrieben – Auflagen aus dem Immissionsschutz.
Bei Nutzungsänderungen im Bestand ist die Genehmigungsfrage oft entscheidender als die bauliche: Eine Halle, die von Lager auf Produktion umgestellt wird, kann einen neuen Genehmigungstatbestand auslösen. Wir klären das vorab über eine Bauvoranfrage, bevor Investitionsentscheidungen auf einer Annahme beruhen.
Leistungsphasen
- 01GrundlagenermittlungZuhören und den Rahmen abstecken
- 02VorplanungVarianten, die man vergleichen kann
- 03EntwurfsplanungAus der Idee wird ein Gebäude
- 04GenehmigungsplanungDer Bauantrag
- 05AusführungsplanungDer Maßstab, in dem gebaut wird
- 06Vorbereitung der VergabeLeistungen beschreiben, damit Preise vergleichbar werden
- 07Mitwirkung bei der VergabeAngebote prüfen, nicht nur sammeln
- 08ObjektüberwachungBauleitung: Termine, Qualität, Rechnungen
- 09ObjektbetreuungNach der Übergabe nicht verschwinden
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Beschreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.
Im Einzelnen
Was dazugehört
Bedarfsklärung
Abläufe, Flächen, Raster und Höhen aus dem Betrieb heraus entwickelt.
Standort- und Genehmigungsprüfung
Baurecht, Erschließung, Immissionsschutz, Bauvoranfrage.
Entwurf und Kubatur
Hallen, Betriebs-, Büro- und Sozialbereiche in einem schlüssigen Gebäude.
Bauabschnitte
Planung des Bauens im laufenden Betrieb mit Provisorien und Zugängen.
Ausschreibung
Gewerkeweise Vergabe mit belastbaren Leistungsverzeichnissen.
Bauleitung
Termin- und Kostensteuerung, Qualitätssicherung, Abnahme.
Häufige Fragen
Was Bauherren uns fragen
Eine Nutzungsänderung ist in der Regel genehmigungspflichtig, auch wenn baulich nichts verändert wird. Geprüft werden unter anderem Brandschutz, Rettungswege, Stellplatzbedarf und – je nach Nutzung – Immissionsschutz. Der sinnvolle erste Schritt ist eine Bauvoranfrage: Sie klärt die Genehmigungsfähigkeit verbindlich, bevor Sie in Planung investieren.
Ja. Gerade im Gewerbebau kommt es vor, dass die Kubatur durch den Hallenbauer vorgegeben ist und nur die Genehmigungsplanung fehlt. Wir übernehmen einzelne Leistungsphasen und sagen Ihnen vorher, welche Schnittstellen damit bei Ihnen bleiben.


