Ablauf

Von der Idee bis zur Gewährleistung

Die HOAI teilt ein Bauvorhaben in neun Leistungsphasen. Sie beschreiben, was wann getan wird und wer es verantwortet. Hier steht, was in jeder Phase tatsächlich passiert – und was am Ende davon bei Ihnen auf dem Tisch liegt.

1

Grundlagenermittlung

Zuhören und den Rahmen abstecken

Wir klären, was Sie vorhaben, was das Grundstück hergibt und welche Randbedingungen gelten. Dazu gehören Baurecht, Erschließung, Topografie und – genauso wichtig – Ihr Budget und Ihr Zeitrahmen. Am Ende dieser Phase wissen beide Seiten, worüber gesprochen wird.

Ergebnis

Aufgabenstellung, Rahmenbedingungen, erste Einschätzung zur Machbarkeit

2

Vorplanung

Varianten, die man vergleichen kann

Aus der Aufgabenstellung entwickeln wir Lösungsmöglichkeiten – in der Regel mehrere. Sie sehen nicht einen Entwurf, sondern Alternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen, dazu eine erste Kostenschätzung nach DIN 276. Hier fallen die Entscheidungen, die später am teuersten zu korrigieren wären.

Ergebnis

Vorentwurf, Kostenschätzung, Abstimmung der Vorzugsvariante

3

Entwurfsplanung

Aus der Idee wird ein Gebäude

Die gewählte Variante wird durchgearbeitet: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab, Konstruktion, Materialien, Anschlüsse. Parallel entsteht die Kostenberechnung, die deutlich belastbarer ist als die Schätzung der Vorplanung. Die Fachplaner sind ab hier eingebunden.

Ergebnis

Entwurf, Kostenberechnung, abgestimmte Fachplanung

4

Genehmigungsplanung

Der Bauantrag

Wir stellen die Bauvorlagen zusammen, koordinieren die Nachweise und reichen sie über Andrei Ciocoi als bauvorlageberechtigten Architekten bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Rückfragen, Nachforderungen und Auflagen begleiten wir bis zur Genehmigung.

Ergebnis

Eingereichter Bauantrag, Baugenehmigung

5

Ausführungsplanung

Der Maßstab, in dem gebaut wird

Der genehmigte Entwurf wird zu dem, was die Firmen auf der Baustelle brauchen: Werkpläne, Detailpunkte, Materialfestlegungen. Hier entscheidet sich, ob später gefragt oder gebaut wird. Jede Frage, die auf der Baustelle gestellt werden muss, kostet Zeit und wird meistens zugunsten des Ausführenden beantwortet.

Ergebnis

Werk- und Detailpläne, Material- und Konstruktionsfestlegungen

6

Vorbereitung der Vergabe

Leistungen beschreiben, damit Preise vergleichbar werden

Wir erstellen gewerkeweise Leistungsverzeichnisse mit Mengen. Eine saubere Ausschreibung ist der Punkt, an dem sich Angebote tatsächlich vergleichen lassen – und der wirksamste Schutz gegen Nachträge, die nur deshalb entstehen, weil etwas nicht beschrieben war.

Ergebnis

Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung, Vergabeunterlagen

7

Mitwirkung bei der Vergabe

Angebote prüfen, nicht nur sammeln

Angebote werden eingeholt, rechnerisch und fachlich geprüft und in einem Preisspiegel gegenübergestellt. Wir klären Unklarheiten mit den Bietern, führen Vergabegespräche und geben einen begründeten Vergabevorschlag ab. Der Auftrag bleibt Ihre Entscheidung.

Ergebnis

Preisspiegel, Vergabevorschlag, Auftragserteilung

8

Objektüberwachung

Bauleitung: Termine, Qualität, Rechnungen

Wir koordinieren die Gewerke, überwachen die Ausführung auf Übereinstimmung mit Planung und Genehmigung, prüfen Rechnungen und Nachträge und führen die Kostenkontrolle fort. Am Ende stehen Abnahme und Mängelprotokoll.

Ergebnis

Bauüberwachung, Kostenkontrolle, Abnahme, Dokumentation

9

Objektbetreuung

Nach der Übergabe nicht verschwinden

Wir verfolgen die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, stehen bei Fragen aus dem Betrieb zur Verfügung und weisen Sie rechtzeitig auf das Ende der Gewährleistungsfristen hin – der Moment, in dem ein letzter Begang bares Geld wert sein kann.

Ergebnis

Mängelverfolgung, Dokumentation, Hinweis auf Gewährleistungsfristen

Häufige Fragen

Honorar, Umfang, Fachplaner

Die Fragen, die in fast jedem Erstgespräch kommen – hier gleich beantwortet.

Nein. Die Leistungsphasen sind einzeln oder in Paketen beauftragbar. Üblich sind etwa die Kombination aus Entwurf und Bauantrag oder das vollständige Paket von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Wir sagen Ihnen bei jedem Zuschnitt vorher, welche Schnittstellen und welche Verantwortung dadurch bei Ihnen bleiben – das ist der Teil, der bei Teilbeauftragungen gerne übersehen wird.

Die HOAI ist seit 2021 kein verbindliches Preisrecht mehr, dient aber weiterhin als anerkannte Orientierung. Das Honorar richtet sich üblicherweise nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen; daneben sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Sie bekommen vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot, aus dem hervorgeht, welche Leistungen enthalten sind und welche nicht.

Je nach Vorhaben mindestens ein Tragwerksplaner und ein Nachweis zum Wärmeschutz nach GEG, häufig zusätzlich Haustechnik, Bauphysik, Schall- und Brandschutz sowie bei Bedarf Vermessung und Baugrunduntersuchung. Diese Leistungen werden gesondert beauftragt. Wir sagen Ihnen zu Beginn, welche für Ihr Projekt erforderlich sind, und koordinieren sie anschließend.

Ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Vorhaben kennenlernen und die grundsätzliche Machbarkeit einschätzen, ist für uns Teil der Anbahnung und wird nicht berechnet. Sobald daraus eine Leistung wird – eine Grundstücksprüfung, eine Machbarkeitsstudie, ein Entwurf – bekommen Sie vorher ein Angebot.

Reden wir über Ihre erste Phase.